Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-504/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Zustimmung zum Rückbau des Bahnübergangs in der Siedlerstraße in Bennungen und zur vorübergehenden Inanspruchnahme von Flächen während der Bauarbeiten.
Flur Flurstück Fläche vorübergehende
Inanspruchnahme
2 357/76 3.320 m² 58 m²
2 221 17.605 m² 19 m²
Gesamtfläche 77 m²
durch die DB Netz AG, Großer Brockhaus 4, 04103 Leipzig
Begründung:
Die DB Netz AG beabsichtigt eine planungsrechtliche Zulassungsentscheidung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen und nach dem Vorliegen dieser Entscheidung den Bahnübergang ersatzlos zu beseitigen.
Am 19.09.2016 trafen sich Vertreter der Gemeinde Südharz und der DB Netz AG an der Bahnschranke zum Thema: Überprüfung Beseitigung Bahnübergang. Da das Verfahren nun weitergeführt wird, benötigt die DB Netz AG eine aktuelle schriftliche Stellungnahme der Gemeinde zur Beseitigung des Bahnübergangs.
Am Bahnübergang befindet sich eine Anrufschranke, die aus technischen Gründen seit Jahren nicht mehr betriebsbereit ist. Aufgrund der geringen Anzahl von Aufforderungen zum Öffnen der Schranke, erfolgte keine Instandsetzung durch die DB Netz AG.
Die Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Flächen nutzen die Wege, die von der Wickeröder Straße aus, zu den Flächen führen. So dass für diese Nutzer der Bahnübergang nicht zwingend benötigt wird.
Die Notwendigkeit zum Rückbau des Bahnübergangs stellt sich für die DB Netz AG auch aus wirtschaftlichen Gründen dar. Für die Sanierung wären Mittel in Höhe von ca. 900.000,00 € nötig. Da der Bahnübergang seit Jahren nicht mehr benutzt werden kann und es keinerlei Beschwerden darüber gibt, ist eine dauerhafte Schließung gerechtfertigt.
Bahnübergang Siedlerstraße, der mit einer
defekten Anrufschranke versehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
1 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.