Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-518/2022
Einbringer: |
Bürgermeister, Hauptamt |
Gesetzliche Grundlagen: |
§ 63 Abs. 2 KVG LSA § 30 Abs. 1 KWG LSA |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Südharz beschließt den anliegenden Text der Stellenausschreibung
für die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d).
Die Stellenausschreibung soll veröffentlicht
werden
- im Amtsblatt der Gemeinde Südharz
- auf der Internetseite der Gemeinde Südharz
- in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ).
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz
beschließt die Einreichungsfrist um das Amt der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters auf
Dienstag, den 12. April 2022, 18 Uhr
festzulegen.
Begründung:
Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und die Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin haben spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.
Die Stelle ist auszuschreiben. Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz kann festlegen, wo die Ausschreibung erfolgen soll. Die im Beschlusstext genannten Stellen sind daher nur Vorschläge. Die Veröffentlichungskosten werden in der Sitzung erläutert.
Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag (11.04.2022) vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag (18.04.2022, Feiertag!) vor dem Wahltag.
Es wird der 12.04.2022 als Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen vorgeschlagen, da spätestens am 23.04.2022 die zugelassenen Bewerbungen öffentlich bekannt gemacht sein müssen. Davor müssen die Zulassung der Bewerbungen durch den Wahlausschuss und der Druck des Amtsblattes (Sonderdruck, Osterfeiertage!) erfolgen.
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Ansatz
lt. HH |
Noch
verfügbar |
Produktkonto |
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Ertrag |
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Investition/ |
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Ansatz
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Noch
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Produktkonto |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren
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Bemerkungen
der Finanzverwaltung |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Vorsitzender des Gemeinderates