Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Hauptamt              

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 63 Abs. 2 KVG LSA

§ 30 Abs. 1 KWG LSA

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt den anliegenden Text der Stellenausschreibung für die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d).

 

Die Stellenausschreibung soll veröffentlicht werden

 

-       im Amtsblatt der Gemeinde Südharz

-       auf der Internetseite der Gemeinde Südharz

-       in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ).

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Einreichungsfrist um das Amt der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters auf

 

                        Dienstag, den 12. April 2022, 18 Uhr

 

festzulegen.

 

Begründung:                                  

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und die Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin haben spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.

 

Die Stelle ist auszuschreiben. Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz kann festlegen, wo die Ausschreibung erfolgen soll. Die im Beschlusstext genannten Stellen sind daher nur Vorschläge. Die Veröffentlichungskosten werden in der Sitzung erläutert.

 

Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag (11.04.2022) vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag (18.04.2022, Feiertag!) vor dem Wahltag.

 

Es wird der 12.04.2022 als Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen vorgeschlagen, da spätestens am 23.04.2022 die zugelassenen Bewerbungen öffentlich bekannt gemacht sein müssen. Davor müssen die Zulassung der Bewerbungen durch den Wahlausschuss und der Druck des Amtsblattes (Sonderdruck, Osterfeiertage!) erfolgen.

 

 

 

Ansatz lt. HH

Noch verfügbar

 

Produktkonto

 

 

 

 

Ertrag

 

Aufwand

 

 

 

Investition/

 

Ansatz lt. HH

Noch verfügbar

Produktkonto

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

Auszahlungen

 

 

 

Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren

 

………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………


 

Bemerkungen der Finanzverwaltung

 

……………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………

 

………………………………………………………………………………………

 

………………………………………………………………………………………

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

16

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates