Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-519/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Berufung von
Herrn Lars Wiechert als Gemeindewahlleiter
und von
Frau Evelyn Kulpe als stellv. Gemeindewahlleiter
für die Bürgermeisterwahl (Wahltermin: 08.05.2022 / ev. Stichwahl 22.05.2022).
Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 KWG LSA ist in den Gemeinden der Bürgermeister Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Bewirbt sich zur Bürgermeisterwahl eine Person, die zugleich die Funktion des Wahlleiters innehat, so nimmt an ihrer Stelle der Stellvertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr. Der Stellvertreter des Wahlleiters ist in diesem Fall von der jeweiligen Vertretung zu berufen (§ 9 Abs. 2KWG LSA).
Die
Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zum
Stellvertreter berufen. Ein
Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem
Stellvertreter sowie zum Wahlvorsteher oder zu einem Beisitzer des
Wahlausschusses oder des Wahlvorstandes berufen werden, wenn er nicht im
Wahlgebiet wohnt. (§ 9 Abs. 1a KWG LSA)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.