Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Berufung von

 

Herrn Lars Wiechert            als Gemeindewahlleiter

 

und von

 

Frau Evelyn Kulpe               als stellv. Gemeindewahlleiter

 

für die Bürgermeisterwahl (Wahltermin: 08.05.2022 / ev. Stichwahl 22.05.2022).

 

Begründung:                                  

 

Nach § 9 Abs. 1 KWG LSA ist in den Gemeinden der Bürgermeister Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Bewirbt sich zur Bürgermeisterwahl eine Person, die zugleich die Funktion des Wahlleiters innehat, so nimmt an ihrer Stelle der Stellvertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr. Der Stellvertreter des Wahlleiters ist in diesem Fall von der jeweiligen Vertretung zu berufen (§ 9 Abs. 2KWG LSA).

Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes zum Wahlleiter und zum Stellvertreter berufen. Ein Beschäftigter der Gemeinde kann auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter sowie zum Wahlvorsteher oder zu einem Beisitzer des Wahlausschusses oder des Wahlvorstandes berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. (§ 9 Abs. 1a KWG LSA)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

16

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.