Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die folgenden überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021:

 

 

-       für die Maßnahme 36510013002 „Betriebs- und Geschäftsausstattung ab 1.000€ netto“ (365100.783100) in Höhe von 10.545,12 Euro

-       für die Maßnahme 53312017002 „Erneuerung von Hausanschlüssen“ (533120.782100) in Höhe von 10.090,87 Euro

 

Für die Übernahme von Aufträgen aus dem Jahr 2021 nach 2022 sind die überplanmäßigen Ausgaben notwendig.

Die Finanzierung erfolgt aus den Maßnahmen

 

            - „Sammelposten“ (365100.783200)

            - „Ersetzen von Trinkwasserleitungen und Schieberkreuzen, Instandhaltung             Hochbehälter“ (533120.782100)

 

 

Begründung:                                  

 

Gemäß dem § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz entscheidet der Gemeinderat über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000 Euro beträgt oder diesen Wert übersteigt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 13          

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

13

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.