Sitzung: 30.03.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-523/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die folgenden überplanmäßigen
Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021:
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für die
Maßnahme 36510013002 „Betriebs- und Geschäftsausstattung ab 1.000€ netto“
(365100.783100) in Höhe von 10.545,12 Euro
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für die
Maßnahme 53312017002 „Erneuerung von Hausanschlüssen“ (533120.782100) in Höhe
von 10.090,87 Euro
Für die Übernahme von Aufträgen aus dem Jahr 2021 nach 2022 sind die überplanmäßigen Ausgaben notwendig.
Die Finanzierung erfolgt aus den Maßnahmen
- „Sammelposten“ (365100.783200)
- „Ersetzen von Trinkwasserleitungen und Schieberkreuzen, Instandhaltung Hochbehälter“ (533120.782100)
Begründung:
Gemäß dem § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz entscheidet der Gemeinderat über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000 Euro beträgt oder diesen Wert übersteigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.