Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die anlassbezogene Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Südharz. Die Anpassung bezieht sich insbesondere auf die Bereitstellung und Versorgung mit Löschwasser in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde und die Anpassung und Fortschreibung der Beschaffung von Lösch- und Transport-fahrzeugen für die einzelnen Ortsfeuerwehren.

 

Begründung:                                  

 

Die Gemeinden haben im Sinne des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der derzeit gültigen Fassung eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.

 

Der Wasserverband Südharz hat in den Jahren 2020/2021 eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Hydranten vorgenommen. Bis auf die Ortslage Rottleberode wurden die im Vorfeld mit den Ortswehrleitern abgestimmten Hydranten vom Wasserverband Südharz gemessen. * In der Ortslage Rottleberode kann der Nachweis über die Leistungsfähigkeit des Trinkwassernetzes für Löschwasser-zwecke erst nach Erneuerung einer ca. 600 m langen Rohrleitung in der Stolberger Straße im Jahr 2022 erbracht werden*.

Die Messkriterien des Wasserverbandes sind der gemessene Volumenstrom und die maximale Entnahmedauer aus dem Trinkwassernetz.

Nach Vorlage der Messergebnisse wurde durch die Gemeindewehrleitung eine Prioritätenliste erstellt, welche als Grundlage zur Bewertung der Löschwassersituation in den einzelnen Ortsteilen dient.

Laut vorliegenden Messergebnissen sind in den Ortsteilen Questenberg, Agnesdorf, Dittichenrode und Wickerode, aufgrund des geringen Volumenstroms, keine Löschwasserentnahmen aus dem Trinkwassernetz möglich.

 

Die vorliegenden Ergebnisse gaben Anlass, die Bereitstellung und Versorgung der Ortsteile mit Löschwasser neu zu bewerten, die damit verbundene Risikoanalyse anzupassen und drüber hinaus geeignete Maßnahmen im Brandschutzbedarfsplan festzuschreiben.

 

Vorrangiges Ziel ist, zunächst, die betreffenden vier Ortsteile mit ausreichend Löschwasser zu versorgen. Oberste Priorität hat dabei der Ortsteil Questenberg. Aufgrund der geringen Leistung des Trinkwasserbrunnens, (Questenberg ist nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen) steht im Brandfall kein Löschwasser zur Verfügung. Aus diesem Grund wird der Bau einer Löschwasserzisterne mit einem Nutzvolumen von 96 m³ (gesetzliche Vorgabe) favorisiert. Zurzeit wird ein Förderantrag für den OT Questenberg vorbereitet. Zwingender Bestandteil des Antrages ist u.a. eine dem Bedarf angepasste Risikoanalyse mit dem dazugehörigem Brandschutzbedarfsplan. Das Förderprogramm wurde am 17.12.2021 veröffentlicht, die Anträge sind bis zum 30.03.2022 vollständig einzureichen. Die voraussichtlichen finanziellen Belastungen wurden in den Haushalt der Gemeinde eingestellt.   Unabhängig vom Ausgang des Förderverfahrens, empfiehlt das Fachamt die Durchführung der Maßnahme und begründet dies mit der verpflichtenden Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, gemäß Brandschutzgesetz. 

 

Darüber hinaus muss auch die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans insbesondere in Bezug auf die Planung zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen im Brand- und Katastrophenschutz, entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten und des damit verbundenen tatsächlichen Bedarfs der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Südharz, erfolgen. Die Notwendigkeit besteht darin, die Planung zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für die Ortsfeuerwehren ab dem Jahr 2023 ff. anzupassen und diese Änderung in den Brandschutzbedarfsplan aufzunehmen. Ausschlaggebend für die Änderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Förderung des abwehrenden Brandschutzes und Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz- ZuwRL BrSch) des Landes Sachsen- Anhalt vom 01.12.2017.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 12          

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

12

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.