Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Südharz beschließt die überplanmäßige Ausgabe (111320.783100), für die Maßnahme 11132013002/2 Beschaffung von Bauhoftechnik, in Höhe von 2.714,57 € für das Haushaltsjahr 2021, gemäß § 105 (1) KVG LSA.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Investition Gemeindestraßen (54100013010/82).

Begründung:                                  

 

Im Haushaltsplan 2021 sind 30.000 € für die Beschaffung von Bauhoftechnik bereitgestellt. Für die Bildung des Haushaltsrestes im Bereich Bauhoftechnik in Höhe von 21.617,96 € ist die überplanmäßige Ausgabe erforderlich.


 

Abstimmungsergebnis:

 

Stimmberechtigte Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses: 6            

davon anwesend: 4

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

4

0

0

 

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses