Sitzung: 05.05.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-532/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die als Anlage
beigefügte
Satzung der Gemeinde Südharz zur Umlage der
Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Wipper Weida“ 2021
Begründung:
1. Der Beitragssatz des Unterhaltungsverbandes „Wipper Weida“ für das Jahr 2021 muss nach § 2 KAG-LSA in der Satzung selbst geregelt werden.
2. Mit Änderung von § 56 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt sind die Gemeinden berechtigt auf die Umlage der Flächenbeiträge ab dem Jahr 2016 Verwaltungskosten zu erheben. Durch die Gemeinde Südharz wurden diese Kosten für das Jahr 2021 kalkuliert und es wurde eine Gebühr in Höhe von 0,95 €/ha ermittelt.
3. Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt
im Unterhaltungsverband „Wipper Weida“
für das Kalenderjahr 2020 (bisher) 10,80 €/ha Grundstücksfläche
für das Kalenderjahr 2021 11,00 €/ha Grundstücksfläche
In dem ausgewiesenen Flächenbeitrag der
Satzung sind die bei der Umlage der Verbandsbeiträge entstehenden
Verwaltungskosten
für das Jahr 2020 in Höhe von 0,77 €/ha
(bisher) und
für das Jahr 2021 in Höhe von 0,95 €/ha
enthalten.
Der reine Flächenbeitrag für das Jahr 2021
beträgt 10,05 €/ha.
Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt im
Unterhaltungsverband „Wipper Weida“
für das Kalenderjahr 2020 (bisher) 6,18 €/ha Grundstücksfläche
für das Kalenderjahr 2021 6,33 €/ha
Grundstücksfläche
Der Unterhaltungsverband „Wipper Weida“
erhebt die Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter
Ordnung separat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
11 |
1 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.