Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

 

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, ergänzend zum Beschluss 21-306/2021, die weiteren Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und zur Eröffnungsbilanz gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalts vom 22.04.2022.

 

Für die Anwendung der Erleichterungen für die Jahresabschlüsse ist eine nachvollziehbare Dokumentation vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt sich hierzu mit dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt zu verständigen. Der entsprechende Runderlass liegt dieser Beschlussvorlage bei.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19  18 (geä. 02.06.2022 s.gö) 

davon anwesend:    11

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

11

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.