Sitzung: 27.07.2022 Gemeinderat Südharz
Vorlage: 21-596/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die außerplanmäßige
Ausgabe (553100.522100) in Höhe von 15.600 € für die Herstellung von Rasengräbenrn
(geä. 17.08.2022 A.
Kl.) auf den Ortsfriedhöfen in
Stolberg (Harz), Rottleberode, Wickerode und Roßla. Die Deckung erfolgt aus
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (611100.401300).
Begründung:
Laut § 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz beschließt der Gemeinderat über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000 € beträgt oder diesen Wert übersteigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
9 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.