Sitzung: 31.08.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 21-594/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Neufassung der
„Richtlinie der Gemeinde Südharz für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen
und sonstigen Leistungen“.
Begründung:
Die aktuelle Fassung der „Richtlinie der Gemeinde Südharz für die Vergabe
von Bauleistungen, Lieferung und sonstigen Leistungen“ ist am 28.01.2011 in
Kraft getreten.
Unter Berücksichtigung rechtlicher Änderungen in den vergangenen Jahren
ist eine Aktualisierung der Richtlinie erforderlich.
Neben den Anpassungen auf die aktuellen Gesetzmäßigkeiten wurde der Punkt
„Zentrale Vergabestelle“ integriert sowie veraltete, nicht mehr
gesetzeskonforme Passagen gestrichen bzw. angepasst.
Anlage:
- Geänderte Vergaberichtlinie
- Übersicht und Änderungen der Richtlinie inkl. Wertgrenzen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
9 |
4 |
2 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ..... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.