Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 62.141.066,44 €. Der Jahresverlust in Höhe von 2.892.748,49 € wird gemäß § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 23 Abs. 3 KomHVO ist der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zum teilweisen Ausgleich des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet worden.

 

Begründung:                                  

 

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.

 

Anlagen

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Vermögensrechnung

Übersicht über das Anlagevermögen

Forderungsübersicht

Verbindlichkeitsübersicht

Übersicht über die in das Folgejahr zu übertragenen Ermächtigungen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

11

0

4

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren / Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.