Sitzung: 31.08.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 21-597/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 62.141.066,44 €. Der Jahresverlust in Höhe von 2.892.748,49 € wird gemäß § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 23 Abs. 3 KomHVO ist der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zum teilweisen Ausgleich des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet worden.
Begründung:
Anlagen
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Übersicht über das Anlagevermögen
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitsübersicht
Übersicht über die in das Folgejahr zu übertragenen Ermächtigungen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
11 |
0 |
4 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren / Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.