Sitzung: 31.08.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 21-602/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Südharz erteilt dem Bürgermeister
gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für
den Jahresabschluss zum 31.12.2015 die Entlastung.
Begründung:
Der Jahresabschluss wurde geprüft. Im Ergebnis der Prüfung kann ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
8 |
0 |
7 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren / Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.