Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe (553100.522100) in Höhe von 15.600 € für die Herstellung von Rasengräbenrn (geä. 17.08.2022 A. Kl.) auf den Ortsfriedhöfen in Stolberg (Harz), Rottleberode, Wickerode und Roßla. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (611100.401300).

 

Begründung:                                  

Laut § 4 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz beschließt der Gemeinderat über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000 € beträgt oder diesen Wert übersteigt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19  18        (geä. 17.08.2022 A. Kl.)     

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

11

0

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.