Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Gemäß § 99 (6) KVG LSA i. V. m. § 4 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Südharz die Annahme von Spenden über einem Vermögenswert von 500,00 €.

 

Geld- und Sachzuwendungen:

Eingang

Zuwendungsgeber

Betrag

Verwendungszweck

21.06.2022

Sammelspenden Schloss Stolberg (OT Stadt Stolberg (Harz))

1.203,63 EUR

Touristische Einrichtungen als Geldzuwendung

05.07.2022

Sammelspenden Schloss Stolberg (OT Stadt Stolberg (Harz))

972,60 EUR

Touristische Einrichtungen als Geldzuwendung

13.07.2022

Ritter von Kempski Privathotels GmbH (4. Schlosslauf 2022)

1.580,00 EUR

Spende für die Freiwillige Feuerwehr im OT Stadt Stolberg (Harz) als Geldzuwendung

19.07.2022

Sammelspenden Schloss Stolberg (OT Stadt Stolberg (Harz))

809,34 EUR

Touristische Einrichtungen als Geldzuwendung

 

Zur Umsetzung der Hinweise des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2014 zu § 99 (6) KVG LSA werden dem Gemeinderat die Spendenannahmen bis zu einem Vermögenswert von 500,00 € zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Für den Zeitraum vom 26.04.2022 bis 12.08.2022 wurden weitere Spenden in Höhe von 1.393,40 EUR durch den Bürgermeister der Gemeinde Südharz angenommen.

 

 

Begründung:                                  

 

Gemäß § 99 (6) KVG LSA darf die Gemeinde für die Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben (§ 4 KVG LSA) beteiligen. Aufgrund der am 05.04.2015 inkraftgetretenen Hauptsatzung der Gemeinde Südharz, unter Berücksichtigung der bisherigen Änderungen, ist der Gemeinderat gemäß § 4 Nr. 7 ermächtigt über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zu entscheiden, wenn der Vermögenswert 500,00 € übersteigt.

 

Für die Annahme von Spenden unter dieser Wertgrenze liegt die Entscheidungsbefugnis gemäß § 9 (1) Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Südharz beim Bürgermeister.

 

Zur Umsetzung der Hinweise des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2014 zu § 99 (6) KVG LSA werden alle Spendeneingänge bis zu einer Wertgrenze von 500,00 € dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies gewährleistet die notwendige Transparenz bei der Annahme von Spenden.

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

 

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren / Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.     

 

 

TOP 26 a

 

Herr Schmidt erläutert die Tischvorlage und gibt diese zur Abstimmung.

 

Tischvorlage -Vorlagen-Nr.: 21-641/2022

Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe

 

Herr Wiechert teilt mit, dass es sich um eine Aufarbeitung der Software-Probleme handelt. Die Deckung erfolgt aus einem anderen Produktkonto des Hauptamtes.

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. maximal 17.850 Euro brutto für das Haushaltsjahr 2022 zu Gunsten des Produktkontos 111410.529100 für die Korrektur und Kontrolle des Softwareprogrammes Loga P&I.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch zur Verfügung stehende Mittel des Produktkontos 111410.543102.

 

 

Begründung:                                  

 

Das Software-Update sowie nötige Korrekturen durch einen Consultant der P&I sind dringend erforderlich, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Inbegriffen ist die Erneuerung von Zertifikaten zur elektronischen Datenübermittlung an die Sozialversicherungsträger sowie die Rechteerweiterung auf weitere Sachbearbeiter im Rahmen der Absicherung der Abwesenheitsvertretung im SB Lohn und Gehalt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Vorsitzenden:           19

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

15

0

0

 

Aufgrund des § 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO-LSA) waren / Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.