Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende

 

Neufassung der Hauptsatzung.

 

 

Begründung:                                  

 

Basis der jetzt vorliegenden Textversion ist ein überarbeiteter Vorschlag des Bürgermeisters und Hauptamtes, der u. a. im Haupt- und Finanzausschuss vom 12.07.2022 beraten wurde. Dieser Entwurf wurde der Kommunalaufsicht zugesandt und die Änderungen laut Rückmeldung eingearbeitet.

Angepasst sind die Wertgrenzen in der betragsgenauen Zuordnung zu den Zuständigkeitsbereichen Gemeinderat, Ausschüsse, Bürgermeister. Neu sind § 4 Ziffern 2, 3, 4, 6, 8 und 9.

Angepasst ist auch die Wertgrenze in § 10 Satz 2 (Zuständigkeit des Bürgermeisters) und die Regelung in § 10 Ziffern 3 und 6.(Alle eingearbeiteten Änderungen sind zur vereinfachten Lesbarkeit blau gekennzeichnet)

 

Mit der Änderung der Wertgrenzen soll das Verwaltungshandeln in Verantwortung des Bürgermeisters schneller und effizienter gestaltet werden. Die Prozesse können durch Erhöhung der Wertgrenzen und damit entfallende Beteiligungsprozesse beschleunigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

4

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren / Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.