Sitzung: 30.11.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-681/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt
die Beantragung zur Fortführung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“
(ehemals „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung
historischer Stadtkerne“) für das Programmjahr 2023 (Haushaltsjahre 2023-2027).
Der wesentliche Teil der beantragten Mittel soll der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur weiteren Sanierung des Schlosses zu Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Der Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) hat seit
1991 die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen des o.g. Förderprogramms in
Anspruch zu nehmen. Die Beantragung der Mittel erfolgt jeweils pro Programmjahr
für 5 Haushaltsjahre.
Für den im Vorjahr gestellten Antrag für das
Programmjahr 2022 liegt bisher vom Fördermittelgeber noch kein Bewilligungsbescheid
vor.
Durch die erneute Beantragung der
Fortführung des Förderprogramms besteht die Möglichkeit wichtige kommunale
Maßnahmen durchzuführen und die Sanierung des Schlosses Stolberg und weitere
Vorhaben zu unterstützen.
Hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung /
Unterstützung des Vorhabens der Sanierung des Schlosses Stolberg, sind Mittel
auf der Grundlage derzeitig vorliegender Informationen von der Deutschen
Stiftung Denkmalschutz eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 10
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
9 |
1 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.