Sitzung: 30.11.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-682/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung.
Begründung:
Aufgrund des Inkrafttretens des § 2b UStG ab 01.01.2023, muss eine Anpassung der Verwaltungskostensatzung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 10
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
9 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.