Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kleinleinungen beschließt, unter Hinweis auf § 85 Absatz 3 Satz 2 KVG LSA, dass der Ortsbürgermeisterin in den Angelegenheiten Risikoanalyse, Brandschutzbedarfsplanung, Grundschutz und Löschwasserversorgung in der Gemeinde Südharz Akteneinsicht gewährt werden soll.

 

Begründung:                                  

Nach § 85 III 2 KVG LSA ist der Ortsbürgermeisterin aufgrund eines Ortschaftsratsbeschlusses Akteneinsicht in Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen zu gewähren. Die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung wird für die Gemeinde aufgestellt und umfasst auch die Ortschaft Kleinleinungen. Die Vorgänge um den Grundschutz an Löschwasser betrifft den Ortsteil direkt. Somit ist die Akteneinsicht rechtlich möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. der

Ortsbürgermeisterin: 3                   

davon anwesend: 3

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

2

0

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ../..  Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.