Sitzung: 25.01.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-709/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt entsprechend des derzeitigen Brandschutzbedarfsplanes die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF10 Allrad) für die Feuerwehr Gemeinde Südharz/Ortsfeuerwehr Uftrungen.
Begründung:
Die Gemeinde erhielt am 06.12.2022 vom
Ministerium für Inneres und Sport die Mitteilung, dass die Prüfung der Anträge
auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und
der Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt im Rahmen der zentralen Beschaffung
abgeschlossen sind. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
konnten die Gemeinde Südharz für die Beschaffung des Fahrzeugtyps LF10 Allrad
im Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Vorausgegangen war die frist- und
formgerechte Antragstellung der Gemeinde im Juli 2022. Die Beschaffung eines
solchen Fahrzeuges ist im Brandschutzbedarfsplan für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Gemeinde Südharz erfüllt die Voraussetzungen für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages und kann demnach vom Land Sachsen- Anhalt eine Zuwendung in Höhe von 125.000 Euro erhalten. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits im Landeshaushalt für das Jahr 2025 veranschlagt.
Die Unterzeichnung und Rücksendung des angefügten Zuwendungsvertrages sollte durch die Gemeinde bis zum 09.12.2022 erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, wurde taggleich um eine schriftliche Teilnahmebestätigung gebeten. Sofern diese nicht bis zum 09.12.2022 vorliegt, entfällt die Zuwendung ausnahmslos (Präklusionsfrist).
In
Absprache mit dem Bürgermeister wurde zur Wahrung der Frist, wurde die
Teilnahme der Gemeinde Südharz an der Förderung und zentralen Beschaffung von
Einsatzfahrzeugen des Brandschutzes im Beschaffungsjahr 2025 bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.