Sitzung: 25.01.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-710/2023
Beschlusstext:
Der am
04.07.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 2
„Haselstraße“, OT Uftrungen soll im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB geändert werden. Der
Änderungsbereich befindet sich im östlichen Teil des Bebauungsplangebietes und
berührt jeweils Teile der Flurstücke 20/1, 17/2, 17/1, 16/1, 285 sowie
vollständig das Flurstück 284 der Flur 6 in der Gemarkung Uftrungen.
Im
rechtskräftigen Bebauungsplan befindet sich die Anbindung des Plangebietes an
die öffentliche Erschließung auf einem Grundstück, welches der Gemeinde derzeit
noch nicht zur Verfügung steht. Deshalb soll mit der 1. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplans die Zufahrt
(Planstraße A) des Baugebietes in südliche Richtung verschoben werden. Die
bisherige Trasse der Erschließungsstraße soll als „Wohnbaufläche“ festgesetzt
werden.
Die Festsetzungen zur Grünordnung sind an
die beschriebenen Änderungen anzupassen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor.
Begründung:
Siehe Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.