Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der am 04.07.2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 2 „Haselstraße“, OT Uftrungen soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Der Änderungsbereich befindet sich im östlichen Teil des Bebauungsplangebietes und berührt jeweils Teile der Flurstücke 20/1, 17/2, 17/1, 16/1, 285 sowie vollständig das Flurstück 284 der Flur 6 in der Gemarkung Uftrungen.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan befindet sich die Anbindung des Plangebietes an die öffentliche Erschließung auf einem Grundstück, welches der Gemeinde derzeit noch nicht zur Verfügung steht. Deshalb soll mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans die Zufahrt (Planstraße A) des Baugebietes in südliche Richtung verschoben werden. Die bisherige Trasse der Erschließungsstraße soll als „Wohnbaufläche“ festgesetzt werden.

Die Festsetzungen zur Grünordnung sind an die beschriebenen Änderungen anzupassen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet und es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten vor.

 

Begründung:                                  

 

Siehe Anlage.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 14          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.