Sitzung: 25.01.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-711/2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Südharz billigt den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2 „Haselstraße“, OT Uftrungen einschließlich Begründung in der Fassung vom
Dezember 2022 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß §
13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Der Beschluss wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Ort und Dauer der Auslegung sind
eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass
Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass
verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Begründung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss
hat das Verfahren der Bauleitplanung begonnen. Der Entwurf der 1. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Haselstraße“, OT Uftrungen mit der
Begründung in der Fassung vom Dezember 2022 wird durch den Gemeinderat
gebilligt. Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplanes
für die Dauer eines Monats öffentlich zu jedermanns Einsicht auszulegen.
Parallel erfolgt die Veröffentlichung der Planung auf der Internetseite der
Einheitsgemeinde Südharz.
Ort und Dauer der Auslegung
werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekanntgegeben. Die
Träger öffentlicher Belange werden schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert.
In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im
vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.