Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die Aufgabe der Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Uftrungen an den Wasserverband „Südharz“ zu übertragen.

 

In Abstimmung mit dem Wasserverband „Südharz“ wird der Vertrag mit den Bedingungen zur Abgabe der Trinkwasserversorgung für den OT Uftrungen erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

 

Folgende Bedingungen für die Übertragung der Aufgabe werden festgelegt und sind ggf. sinngemäß in den Vertrag einzuarbeiten:

 

1.) Der Brunnen Riethfeld Uftrungen muss erhalten bleiben

2.) Die notwendigen Baumaßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserleitung in Uftrungen sind sofort unverzüglich umzusetzen- beginnend mit der Uftrunger Hauptstraße. (geä. am 25.01.2023 A. Kl.)                               

3.) Kein separates Gebührengebiet

4.) Eine weiterhin intensive Bemühung an einer gerechten Stimmverteilung im Wasserverband Südharz.

 

5.) Personalübergang optional

 

Begründung:                                  

In der Sitzung des Ortschaftsrates Uftrungen am 05.12.2022 wurde auf Basis des vorliegenden Sanierungskonzeptes der Firma IPP vom 18.10.2021 die Empfehlung beschlossen, die Trinkwasserversorgung in Uftrungen abzugeben.

Gründe dafür sind der hohe Reparaturstau, die aktuell hohe Anzahl an Havarien sowie die aufgrund des zu erwartenden Umfangs bestehenden Zweifel an der Umsetzbarkeit der notwendigen Netzerneuerung durch die Gemeinde allein.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 14          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

12

1

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.