Sitzung: 22.02.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-727/2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“/ OT Hayn nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Flurstück 519 in der Flur 6 der Gemarkung Hayn unter der Bedingung, dass der als Entwurf beigefügte Erschließungsvertrag von den Parteien abgeschlossen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der
Gemeinde Südharz liegen Anfragen nach Bauland im Ortsteil Hayn vor.
Das Plangebiet ist zurzeit verpachtet und
wird als Grünland genutzt.
Die potenziellen Baugrundstücke befinden
sich aus planungsrechtlicher Sicht im Außenbereich. Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können Außenbereichsflächen in die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, um darauf eine Bebaubarkeit
zu ermöglichen. Mit der Ergänzungssatzung sind diese Flächen künftig
planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine
Bebauung geeignet.
Auf der Grundlage einer städtebaulichen Vereinbarung (Erschließungsvertag) zwischen der Gemeinde Südharz und dem Antragsteller erfolgt die Finanzierung der im Vertrag vereinbarten Maßnahmen und aller weiteren Aufwendungen für die Erschließung und die Kosten der Ergänzungssatzung durch den Antragsteller.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.