Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung - Sperlingsberg“/ OT Hayn nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Flurstück 519 in der Flur 6 der Gemarkung Hayn unter der Bedingung, dass der als Entwurf beigefügte Erschließungsvertrag von den Parteien abgeschlossen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Begründung:                                  

 

Der Gemeinde Südharz liegen Anfragen nach Bauland im Ortsteil Hayn vor.

Das Plangebiet ist zurzeit verpachtet und wird als Grünland genutzt.

Die potenziellen Baugrundstücke befinden sich aus planungsrechtlicher Sicht im Außenbereich. Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, um darauf eine Bebaubarkeit zu ermöglichen. Mit der Ergänzungssatzung sind diese Flächen künftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet.

Auf der Grundlage einer städtebaulichen Vereinbarung (Erschließungsvertag) zwischen der Gemeinde Südharz und dem Antragsteller erfolgt die Finanzierung der im Vertrag vereinbarten Maßnahmen und aller weiteren Aufwendungen für die Erschließung  und die Kosten der Ergänzungssatzung durch den Antragsteller.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    14

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                          

Enthaltungen:

14

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.