Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt den Beschluss Nr.: 06-010/2022 des Ortschaftsrates Kleinleinungen.

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kleinleinungen beschließt, unter Hinweis auf § 85 Absatz 3 Satz 2 KVG LSA, dass der Ortsbürgermeisterin in den Angelegenheiten Risikoanalyse, Brandschutzbedarfsplanung, Grundschutz und Löschwasserversorgung in der Gemeinde Südharz Akteneinsicht gewährt werden soll.

 

 

Begründung:                                  

 

Nach § 85 III 2 KVG LSA ist der Ortsbürgermeisterin aufgrund eines Ortschaftsratsbeschlusses Akteneinsicht in Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen zu gewähren. Die Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung wird für die Gemeinde aufgestellt und umfasst auch die Ortschaft Kleinleinungen. Die Vorgänge um den Grundschutz an Löschwasser betrifft den Ortsteil direkt. Somit ist die Akteneinsicht rechtlich möglich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    14

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

8

3

3

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.