Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die angefügte

 

4. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz.

 

 

Begründung:          

 

Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den Kleiderwart, einen Atemschutzverantwortlichen und die Atemschutzgeräteträger sowie für den zweiten stellvertretenden Ortswehrleiter und den zweiten Gerätewart wird das Ziel verfolgt, die Anzahl der ständig steigenden Feuerwehreinsätze in der Gemeinde Südharz sowie die Komplexität und Spezifik der Aufgabenbewältigung in den einzelnen Ortsfeuerwehren besonders hervorzuheben.

Darüber hinaus soll die Motivation, zur Übernahme bestimmter Funktionen innerhalb der einzelnen Ortsfeuerwehren, gesteigert werden und mit der Zahlung von jährlichen Aufwandsentschädigungen die entsprechende Anerkennung finden. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    14

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.