Sitzung: 22.02.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-732/2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt,
die angefügte
4. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
der Gemeinde Südharz.
Begründung:
Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für den Kleiderwart, einen Atemschutzverantwortlichen und die Atemschutzgeräteträger sowie für den zweiten stellvertretenden Ortswehrleiter und den zweiten Gerätewart wird das Ziel verfolgt, die Anzahl der ständig steigenden Feuerwehreinsätze in der Gemeinde Südharz sowie die Komplexität und Spezifik der Aufgabenbewältigung in den einzelnen Ortsfeuerwehren besonders hervorzuheben.
Darüber hinaus soll die Motivation, zur Übernahme bestimmter Funktionen innerhalb der einzelnen Ortsfeuerwehren, gesteigert werden und mit der Zahlung von jährlichen Aufwandsentschädigungen die entsprechende Anerkennung finden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.