Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Umschuldung von zwei Kreditverträgen in Höhe von 221.360,39€ und 79.589,72€ aufgrund des Ablaufes der Zinsbindung zum 30.06.2023.

Für den Umschuldungsbetrag in Höhe von 300.950,11 € werden Vergleichsangebote eingeholt und der Bürgermeister ermächtigt auf der Grundlage der günstigsten Konditionen einen Kreditvertrag abzuschließen.

Begründung:                                  

Mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Südharz für den Kommunalen Eigenbetrieb erfolgte zum 01.07.2013 die erstmalige Umschuldung des Kredites der Stadt Stolberg für die touristische Infrastruktur – Freizeitbad Thyragrotte aus dem Jahr 2003 in Höhe von 511.291,88 € (1.000.000 DM) nach Zinsablauf. Zum 30.06.2023 endet erneut die Zinsfestschreibung des Kreditvertrages bei der Deutschen Kreditbank AG mit einer Restsumme von 221.360,39 € bei einem bisherigen Zinssatz von 2,430% p.a. Mit dem Zinsablauf zum 30.06.2023 bedarf es der erneuten Umschuldung des Annuitätendarlehens.

 

Mit dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Südharz für den Kommunalen Eigenbetrieb erfolgte zum 01.07.2013 die erstmalige Umschuldung des Kredites der Stadt Stolberg für die touristische Infrastruktur – Museum Alte Münze aus dem Jahr 2003 in Höhe von 157.350 € nach Zinsablauf. Zum 30.06.2023 endet erneut die Zinsfestschreibung des Kreditvertrages bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz mit einer Restsumme von Höhe von 79.589,72 € bei einem bisherigen Zinssatz von 1,950% p.a. Mit dem Zinsablauf zum 30.06.2023 bedarf es der erneuten Umschuldung des Annuitätendarlehens.

 

Die Umschuldung der beiden Kredite soll in Summe erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 14          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.