Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende

Auseinandersetzungsvereinbarung-/ Übertragungsvereinbarung Trinkwasserversorgung Gemeinde Südharz für den OT Uftrungen zwischen der Gemeinde Südharz und dem Wasserverband „Südharz“.

 

Begründung:                                  

In der Sitzung des Ortschaftsrates am 23.01.2023 sowie in der Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2023 wurde der Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Aufgabe Trinkwasserversorgung für den OT Uftrungen an den Wasserverband "Südharz" (Beschluss-Nr.: 21-712/2023) gefasst.

Für die weitere Umsetzung ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich.

 

Die geforderten Bedingungen für die Übertragung der Trinkwasserversorgung sind:

 

1.) Der Brunnen Riethfeld Uftrungen muss erhalten bleiben.

2.) Die notwendigen Baumaßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserleitung in Uftrungen sind unverzüglich umzusetzen - beginnend mit der Uftrunger Hauptstraße.

3.) kein separates Gebührengebiet

4.) eine weiterhin intensive Bemühung an einer gerechten Stimmverteilung im Wasserverband Südharz

5.) Personalübergang optional

 

Die o.g. Punkte sind Bestandteil des Vertrages.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 14          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

9

2

3

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.