Sitzung: 26.04.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-767/2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt, die anliegende Vorschlagsliste für Schöffen für
die ab 01.01.2024 beginnende Amtsperiode beim Amtsgericht Sangerhausen
einzureichen.
Begründung:
Die Aufstellung der
nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz geforderten Vorschlagsliste für Schöffen
durch die Gemeinden stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar.
Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 45 Absatz 2, Nummer 21 KVG
LSA.
Der Gemeinderat hat
durch Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl
des Gemeinderates diese Vorschlagsliste festzustellen (§ 36 Abs. 1 GVG).
Mit Veröffentlichung
im Amtsblatt sowie auf der Homepage und Facebook wurden die Bürgerinnen und
Bürger aufgerufen, Vorschläge zu unterbreiten.
Das Ergebnis wurde
in die anliegende Vorschlagsliste eingearbeitet.
Informationen zum Verfahrensablauf, den gesetzlichen Grundlagen etc. sind dem Amtsblatt mit Datum vom 10.03.2023 (Ausgabe Nr.5, Seite 3) zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
12 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.