Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die anliegende Vorschlagsliste für Schöffen für die ab 01.01.2024 beginnende Amtsperiode beim Amtsgericht Sangerhausen einzureichen.

 

 

Begründung:                                  

 

Die Aufstellung der nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz geforderten Vorschlagsliste für Schöffen durch die Gemeinden stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus § 45 Absatz 2, Nummer 21 KVG LSA.

 

Der Gemeinderat hat durch Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Gemeinderates diese Vorschlagsliste festzustellen (§ 36 Abs. 1 GVG).

 

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt sowie auf der Homepage und Facebook wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Vorschläge zu unterbreiten.

 

Das Ergebnis wurde in die anliegende Vorschlagsliste eingearbeitet.

 

Informationen zum Verfahrensablauf, den gesetzlichen Grundlagen etc. sind dem Amtsblatt mit Datum vom 10.03.2023 (Ausgabe Nr.5, Seite 3) zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 12          

 

Ja-Stimmen:                   

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

12

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.