Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende

 

1. Satzung zur Änderung der Niederschlagswassergebührensatzung der Gemeinde Südharz

 

für Ihre Ortsteile Rottleberode, Schwenda und Stadt Stolberg (Harz).

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Begründung:

 

Ab dem 01.01.2023 sollen gemäß den Regelungen des § 5 KAG LSA kostendeckende Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden. Hierzu ist zunächst gemäß § 2 KAG LSA eine Satzung zu erlassen.

 

Die nunmehr kalkulierte Niederschlagswassergebühr beträgt 0,28 € pro Quadratmeter (€/m²) Gebührenbemessungsfläche pro Jahr.                           

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.