Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Rottleberode an den Wasserverband „Südharz“ zu übertragen.

In Abstimmung mit dem Wasserverband „Südharz“ wird der Vertrag mit den Bedingungen zur Abgabe der Abwasserentsorgung für den OT Rottleberode erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Folgende Bedingungen für die Übertragung der Aufgabe werden festgelegt und sind ggf. sinngemäß in den Vertrag einzuarbeiten:

1.)        Im Rahmen der Übertragung der Aufgabe wird für die 

Abwassereinrichtung ein Kaufpreis vereinbart. Dieser ist bestenfalls komplett und schnellstmöglich wieder in die Infrastruktur der Ortschaft Rottleberode zu investieren.

2.)        Bezüglich des Personalüberganges müssen noch Klärungen

            erfolgen.

3.)        Weiterhin soll eine intensive Bemühung an einer gerechten Stimmverteilung basierend auf den Einwohnerzahlen der Mitglieder im Wasserverband „Südharz“ erfolgen.

 

Begründung:                                  

 

Die Gemeinde Südharz betreibt die Abwasserbeseitigung für ihren Ortsteil Rottleberode.

 

Mit Auflösung des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz zum 31.12.2016 ist die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Gemeinde Südharz als Rechtsnachfolgerin übergegangen.

Somit ist seit 01.01.2017 die Gemeinde Südharz in den o. g. Ortsteil für die Abwasserbeseitigung zuständig.

 

Der in der Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2021 bereits gefasste Grundsatzbeschluss wird aufgehoben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

11

2

2

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.