Sitzung: 31.05.2023 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-777/2023
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der
“Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung“ (Schmutzwassergebührensatzung)
für ihre Ortsteile Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz).
Die Satzung tritt einen Monat nach der öffentlichen
Bekanntmachung, jedoch frühestens am 1. Tag des darauffolgenden Monats in
Kraft.
Begründung:
Aufgrund der
rechtlich notwendigen Anpassungen durch Veränderung der Rechtsgrundlagen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG-LSA) war
die Erarbeitung der Schmutzwassergebührensatzung der
Gemeinde Südharz notwendig und liegt nun
in Form einer Neufassung zur Beschlussfassung vor. Wesentliche inhaltliche Änderungen waren
nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
1 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.