Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der

 

“Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung“ (Schmutzwassergebührensatzung)

 

für ihre Ortsteile Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz).

 

Die Satzung tritt einen Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung, jedoch frühestens am 1. Tag des darauffolgenden Monats in Kraft.

 

Begründung:                                  

 

Aufgrund der rechtlich notwendigen Anpassungen durch Veränderung der Rechtsgrundlagen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG-LSA) war die Erarbeitung der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Südharz notwendig und liegt nun

in Form einer Neufassung zur Beschlussfassung vor. Wesentliche inhaltliche Änderungen waren nicht erforderlich.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

13

1

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.