Sitzung: 06.10.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 21-252/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Niederschlagswassergebührenkalkulation
der Firma Allevo Kommunalberatung, Dammsteinstraße 9, 08468
Reichenbach (Vogtland) für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde
Südharz.
Die Anpassung der Gebühren an die Kalkulation soll ab 01.01.2020 erfolgen, die Niederschlagswassergebühr wird als kalkulierte Jahresgebühr für das Jahr 2020 beschlossen. Ab dem Jahr 2021 erfolgt eine neue Gebührenkalkulation ohne die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg (Abgabe an den Wasserverband Südharz).
Die Gebührenkalkulation der Firma Allevo ist als Anlage beigefügt, vom 16.11.2020
Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 KAG LSA erhebt die Gemeinde "Südharz" im
Bereich Abwasserbeseitigung als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme
öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren. Das
Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch
nicht überschreiten.
Gemäß § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen
Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Weichen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten
Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre
ausgeglichen werden.
Da nun erstmalig
in der Gemeinde Südharz eine Niederschlagswassergebühr eingeführt wird, mussten
als Basis für die Gebührenkalkulation zunächst die Bemessungsgrundlagen für die
Kalkulation ermittelt werden.
Hierzu wurden im Jahr 2019 Selbstauskunftsbögen an die Grundstückseigentümer in
den Ortsteilen in der Gemeinde Südharz, in der die Gemeinde für die
Niederschlagswasserbeseitigung zuständig ist, versendet. Diese wurden im Zuge
der Gebührenkalkulation nunmehr ausgewertet
In 2020 erfolgte die Ergebnisermittlung der Jahre 2017 - 2019 und eine
Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 bis 2022 für die
Niederschlagswasserbeseitigung für die Ortsteile Stadt Stolberg, Rottleberode
und Schwenda sowie Agnesdorf und Questenberg. Diese Kalkulation wurde von der
Firma ALLEVO Kommunalberatung, Reichenbach, erstellt und ist dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die in der vorliegenden Kalkulation vom 16.11.2020 enthaltenen Daten
und Berechnungen für die Jahre 2021 und 2022 besitzen nunmehr lediglich
informativen Charakter, da ab dem 01.01.2021 die Aufgabe der
Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) der Ortsteile
Agnesdorf und Questenberg an den Wasserverband Südharz abgegeben wurden. Aus diesem
Grund ist im Jahr 2021 eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 und
2022 durch die Gemeinde in Auftrag zu geben.
Die Kalkulation wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am
23.02.2021 ausführlich vorberaten.
Ein Kostendeckungsausgleich wurde nicht berücksichtigt, da die
Niederschlagswassergebühr ab 2020 erstmalig im Gebiet der Gemeinde Südharz
erhoben wird.
Für das Jahr 2020 wurde eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von
0,29 €/m² ermittelt.
Die beigefügte Kalkulation 2020 - 2022 bildet die Grundlage für die
„Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die
Niederschlagswasserbeseitigung“ (Niederschlagswassergebührensatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 11
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
7 |
1 |
3 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.