Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Niederschlagswassergebührenkalkulation

der Firma Allevo Kommunalberatung, Dammsteinstraße 9, 08468 Reichenbach (Vogtland) für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Südharz.

 

Die Anpassung der Gebühren an die Kalkulation soll ab 01.01.2020 erfolgen, die Niederschlagswassergebühr wird als kalkulierte Jahresgebühr für das Jahr 2020 beschlossen. Ab dem Jahr 2021 erfolgt eine neue Gebührenkalkulation ohne die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg (Abgabe an den Wasserverband Südharz).

Die Gebührenkalkulation der Firma Allevo ist als Anlage beigefügt, vom 16.11.2020

 

Begründung:

Gemäß § 5 Abs. 1 KAG LSA erhebt die Gemeinde "Südharz" im Bereich Abwasserbeseitigung als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.

 

Gemäß § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden.

 

Da nun erstmalig in der Gemeinde Südharz eine Niederschlagswassergebühr eingeführt wird, mussten als Basis für die Gebührenkalkulation zunächst die Bemessungsgrundlagen für die Kalkulation ermittelt werden. Hierzu wurden im Jahr 2019 Selbstauskunftsbögen an die Grundstückseigentümer in den Ortsteilen in der Gemeinde Südharz, in der die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig ist, versendet. Diese wurden im Zuge der Gebührenkalkulation nunmehr ausgewertet

 

In 2020 erfolgte die Ergebnisermittlung der Jahre 2017 - 2019 und eine Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 bis 2022 für die Niederschlagswasserbeseitigung für die Ortsteile Stadt Stolberg, Rottleberode und Schwenda sowie Agnesdorf und Questenberg. Diese Kalkulation wurde von der Firma ALLEVO Kommunalberatung, Reichenbach, erstellt und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die in der vorliegenden Kalkulation vom 16.11.2020 enthaltenen Daten und Berechnungen für die Jahre 2021 und 2022 besitzen nunmehr lediglich informativen Charakter, da ab dem 01.01.2021 die Aufgabe der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) der Ortsteile Agnesdorf und Questenberg an den Wasserverband Südharz abgegeben wurden. Aus diesem Grund ist im Jahr 2021 eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2021 und 2022 durch die Gemeinde in Auftrag zu geben.

 

Die Kalkulation wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 23.02.2021 ausführlich vorberaten.

 

Ein Kostendeckungsausgleich wurde nicht berücksichtigt, da die Niederschlagswassergebühr ab 2020 erstmalig im Gebiet der Gemeinde Südharz erhoben wird.

 

Für das Jahr 2020 wurde eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von

 

0,29 €/m² ermittelt.

 

Die beigefügte Kalkulation 2020 - 2022 bildet die Grundlage für die „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Niederschlagswasserbeseitigung“ (Niederschlagswassergebührensatzung).

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 11          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

7

1

3

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.