Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die beiliegende Stellungnahme der Gemeinde Südharz zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Mansfeld – Südharz vom 23.09.2019, Az 14.61.07 über die überörtliche Prüfung zum Thema Auftrags- und Vergabewesen im Zeitraum 2016 bis 2018 der Gemeinde Südharz.

 

Begründung:                                  

Vom 01.04.2019 bis zum 11.09.2019 wurde vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Mansfeld-Südharz eine überörtliche Prüfung zum Thema Auftrags- und Vergabewesen der Gemeinde Südharz im Zeitraum 2016 bis 2018 durchgeführt.

 

Ergebnis dieser Überprüfung war der Bericht des RPA vom 23.09.2019 mit dem Aktenzeichen 14.61.07. Der Bericht enthielt Prüfbemerkungen, unter anderem auch konkrete Mängel bzw. Beanstandungen.

Von der Gemeinde wurde eine entsprechende Stellungnahme zu diesen Beanstandungen erarbeitet.

 

Prüfbericht und Stellungnahme wurden in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Südharz am 27.11.2019 unter TOP 15 zur Kenntnis genommen.

 

Mit Schreiben vom 14.07.2020 teilt nunmehr die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz mit, dass in Anwendung des § 137 Abs. 6 KVG LSA eine Verpflichtung zur Beschlussfassung des Gemeinderates über die Stellungnahme zum Prüfergebnis besteht, wenn der Prüfbericht konkrete Beanstandungen enthält oder die Kommune von der Kommunalaufsichtsbehörde dazu aufgefordert wird.

Beides ist hier der Fall. Die Kommunalaufsichtsbehörde fordert im erwähnten Schreiben die Gemeinde auf, eine Beschlussfassung in der nächstmöglichen Gemeinderatssitzung zu fassen bzw. spätestens bis zum 01.10.2020 nachzuholen.

 

Insofern wird darum gebeten die beiliegende Stellungnahme der Gemeinde Südharz zum Bericht des RPA vom 23.09.2019 zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 11          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

11

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.