Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung für den OT Uftrungen der Gemeinde Südharz.

Die Nachkalkulation wurde für die Jahre 2019 bis 2021 durchgeführt.

Der Zeitraum der Vorauskalkulation umfasst die Jahre 2022 bis 2024.

 

Die Anpassung der Gebühren an die Kalkulation soll ab dem Tag der Veröffentlichung erfolgen.

 

Die Gebührenkalkulation ist als Anlage der Beschlussfassung

21-783/2023 beigefügt.

 

Begründung:          

Die Gebührennach- und Vorauskalkulation für die Zeiträume 2019 bis 2021 bzw. 2022 bis 2024 wurde durch durch das Institut Public Management (Institut für Prozeßoptimierung und Informationstechnologien GmbH), beauftragt durch die Gemeinde Südharz, durchgeführt.

Die Kalkulation hat ergeben, dass die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Trinkwasser für die Jahre 2022 bis 2024 angepasst werden muss.

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2023 wurde bereits der Beschluss zur Auseinandersetzungs-/Übertragungsvereinbarung Trinkwasserversorgung Gemeinde Südharz für den OT Uftrungen gefasst

 

                                   

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

14

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.